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Geräteprüfung

Wer prüft was und wie häufig?

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Prüfung von Ausstattung in Feuerwehren

Prüfungen für sicheren Gebrauch

Für die Sichere Arbeit im Einsatz, bei Übungen und in der Ausbildung müssen die verwendeten Geräte regelmäßig geprüft und der einwandfreie Zustand sichergestellt werden. Ausstattung die ungeprüft oder zu alt ist, darf nicht eingesetzt werden.

Ungeprüftes oder überaltertes Material muss dem Gebrauch entzogen werden, um Haftungsrisiken zu vermeinden.

Festgelegt durch Hersteller oder Vorschriften

Für die meisten Geräte im Feuerwehrdienst gibt es Vorschriften für Prüffristen oder das zuläßige Alter. Zum Beispiel Forsthelme und Kraftstoffbehälter aus Kunststoff dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Elektrische Geräte müssen jährlich geprüft werden, uvm..

Verantwortlichkeit

Die Verantwortung für die vorschriftsgemäßige Prüfung und den einwandfreien Zustand liegt bei der Trägerin des Brandschutzes als Unternehmerin i. S. d. DGUV. Die Trägerin delegiert diese Verantwortung an die Ortsbrandmeister:innen und die zuständigen Gerätewarte und Gerätewartinnen. Die Sicherheitsbeauftragten haben die Aufgabe darauf zu achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

Wer prüft was?

Die FTZ Scharnebeck prüft im vorgeschriebenen Intervall die Ausstattung, für die Sie zuständig ist. Darunter fallen Atemschutzgeräte, Feuerlöschkreiselpumpen, Schläuche, uvm.. Für andere Komponenten der Ausstattung muss die Prüfung durch separat sichergetellt werden, wie z.B. für Persönliche Schutzausstattung gegen Absturz (PSAgA), Kraftstoffkanister oder Forsthelme.

DGUV Grundsatz 305-002 Cover

DGUV Grundsatz 305-002

Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr

DGUV Grundsatz 305-002
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Geräteprüfungen in Feuerwehren im Landkreis Lüneburg

Die Liste befindet sich im Aufbau und ist nicht vollständig.. Erweiterungsvorschläge sind willkommen :)

FTZ

Die FTZ prüft die DIN-Beladung der Fahrzeuge

Eigenverantwortlich

Für Geräte und Materialen, die nicht durch die FTZ geprüft werden, muss die Trägerin des Brandschutzes die Prüfung eigenverantwortlich durchführen oder veranlassen.

Wer Was Wann/Wie
FTZ Atemschutzgeräte
FTZ Atemschutzmasken
FTZ Druckschläuche B / C / D
FTZ Fahrzeugpumpen
FTZ Feuerwehrhaltegurt A / B
Eigenverantwortlich Elektrische Betriebsmittel, orstveränderlich jährliche Prüfung
Eigenverantwortlich Erstehilfematerial Ablaufdatum beachten
Eigenverantwortlich Feuerlöscher mit Dauerdruck Prüfung alle zwei Jahre
Eigenverantwortlich Fluchthauben Ablaufdatum beachten

Hier fehlt Ausstattung die geprüft werden muss oder eine begrenzte Nutzungsdauer hat? Senden mir deinen Ergänzungswunsch!

Weitere Informationen zur Ausstattung

Helme

Haltbarkeit von Schutzhelmen ist sehr unterschiedlich Auf Baustellen werden überwiegend Schutzhelme verwendet, die aus sog. thermoplastischen Kunststoffen gefertigt sind. Bei regelmäßiger und dauerhafter Nutzung sollten Helme aus diesem Material alle vier Jahre ausgetauscht werden. Industrieschutzhelme, die aus duroplastischem Kunststoff bestehen, müssen hingegen erst nach acht Jahren ständigen Gebrauchs ausgewechselt werden. Wie alt ein Helm ist, erkennen Sie am Herstellungsdatum, das neben den Informationen über Hersteller, Typ, Größe und Werkstoff zur Kennzeichnung des Helms gehört. Diese Hinweise finden sich in aller Regel an der Unterseite des Helmschilds. Praxis-Tipp: Kennzeichnung des Materials thermoplastischer Kunststoff: Kennzeichnung mit PE, PC, PA, ABS, PP-GF, PC-GF oder HDPE duroplastischer Kunststoff: Kennzeichnung mit UP-GF oder PF-SF