Prüfung von Ausstattung in Feuerwehren
Prüfungen für sicheren Gebrauch
Für die Sichere Arbeit im Einsatz, bei Übungen und in der Ausbildung müssen die verwendeten Geräte regelmäßig geprüft und der einwandfreie Zustand sichergestellt werden. Ausstattung die ungeprüft oder zu alt ist, darf nicht eingesetzt werden.
Ungeprüftes oder überaltertes Material muss dem Gebrauch entzogen werden, um Haftungsrisiken zu vermeinden.
Festgelegt durch Hersteller oder Vorschriften
Für die meisten Geräte im Feuerwehrdienst gibt es Vorschriften für Prüffristen oder das zuläßige Alter. Zum Beispiel Forsthelme und Kraftstoffbehälter aus Kunststoff dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Elektrische Geräte müssen jährlich geprüft werden, uvm..
Verantwortlichkeit
Die Verantwortung für die vorschriftsgemäßige Prüfung und den einwandfreien Zustand liegt bei der Trägerin des Brandschutzes als Unternehmerin i. S. d. DGUV. Die Trägerin delegiert diese Verantwortung an die Ortsbrandmeister:innen und die zuständigen Gerätewarte und Gerätewartinnen. Die Sicherheitsbeauftragten haben die Aufgabe darauf zu achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Wer prüft was?
Die FTZ Scharnebeck prüft im vorgeschriebenen Intervall die Ausstattung, für die Sie zuständig ist. Darunter fallen Atemschutzgeräte, Feuerlöschkreiselpumpen, Schläuche, uvm.. Für andere Komponenten der Ausstattung muss die Prüfung durch separat sichergetellt werden, wie z.B. für Persönliche Schutzausstattung gegen Absturz (PSAgA), Kraftstoffkanister oder Forsthelme.